Stand: 3. September 2026. Diese Seite fasst den bundesweiten Rahmen zusammen. Verbindlich ist immer die Auskunft Ihres Netzbetreibers.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede Erzeugungsanlage muss vor der Inbetriebnahme beim örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden. Auch ein Balkonkraftwerk.
  • Bis 800 Watt Wechselrichter-Ausgangsleistung gilt das vereinfachte Meldeverfahren für Kleinsterzeugungsanlagen. Eine Genehmigung ist nicht nötig, die Meldung schon.
  • Planen Sie rund zwei Wochen zwischen Meldung und Inbetriebnahme ein.
  • Die Meldung ist kostenlos. Ein nicht geeigneter Zähler wird vom Netzbetreiber getauscht.
  • Wie angeschlossen werden darf, ist regional unterschiedlich. Das ist der Punkt, an dem die meisten Angebote im Netz zu pauschal sind — bitte lesen Sie den Abschnitt dazu weiter unten.

Warum überhaupt melden?

Ein Balkonkraftwerk speist Strom in das öffentliche Netz ein und ist damit rechtlich eine Erzeugungsanlage — unabhängig davon, wie klein sie ist. Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) verpflichtet Sie, den Netzbetreiber vor Inbetriebnahme zu verständigen. Der Netzbetreiber braucht die Information, um die Netzstabilität zu beurteilen und um zu prüfen, ob Ihr Zähler für den Rückfluss geeignet ist.

Die technischen Anforderungen an Anlagen dieser Größe stehen in den Technischen und Organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR), Teil Erzeuger Typ A.

Zertifikate für die Meldung

Viele Netzbetreiber verlangen im Formular den Nachweis, dass der Wechselrichter den österreichischen Netzregeln entspricht. Für die Geräte in unserem Sunshare-Sortiment liegen uns die Konformitätszertifikate von TÜV Rheinland vor:

  • Glory Hybrid-Wechselrichter (Typ SR-C1K2EU): TOR Stromerzeugungsanlagen Typ A V1.3:2024, OVE-Richtlinie R25/03.20, VDE-AR-N 4105, DIN VDE V 0124-100, EN 50549-1 und EN 50549-10
  • Mikrowechselrichter 800 W (Typ SR-C800EUT): dieselben Normen, ebenfalls von TÜV Rheinland zertifiziert

Beim Glory ist die Netzeinspeisung zusätzlich werkseitig in der iShareCloud App auf 800 W begrenzt, obwohl das Gerät hardwareseitig 1200 W könnte. Damit bleibt ein Glory-System im vereinfachten Meldeverfahren.

Schreiben Sie uns kurz, wenn Sie die Zertifikate als PDF für Ihre Meldung brauchen — wir schicken sie Ihnen zu.

Die 800-Watt-Grenze

Maßgeblich ist die Ausgangsleistung des Wechselrichters, nicht die Leistung der Module. Sie dürfen also mehr Modulleistung installieren, als der Wechselrichter abgibt — 800 Wp Module an einem 800-W-Wechselrichter sind der Normalfall, mehr Modulleistung ist bei den meisten Netzbetreibern zulässig und erhöht den Ertrag an trüben Tagen.

Bei Systemen mit Speicher gilt die Grenze für das, was ins Hausnetz abgegeben wird. Wechselrichter und Speicher zusammen dürfen 800 W nicht überschreiten.

Wer über 800 W hinausgehen will, verlässt das vereinfachte Verfahren: Dann wird aus der Meldung ein Antrag auf Netzzugang, und ein konzessionierter Elektrofachbetrieb muss die Fertigstellungsmeldung ausstellen. Einzelne Netzbetreiber, etwa in der Steiermark, ziehen diese Grenze strenger und rechnen bereits die Modulleistung mit. Unsere großen Sets mit 2000 und 2400 Wp Modulleistung sollten Sie deshalb vor der Bestellung mit Ihrem Netzbetreiber abklären.

Anschluss: Steckdose oder Festanschluss?

Hier gehen die Regeln in Österreich auseinander, und hier liegt das häufigste Missverständnis.

Die Elektrotechnik-Norm ÖVE E 8101 lässt Schutzkontaktstecker (Schuko) für den Anschluss von Erzeugungsanlagen nicht zu. Wie streng das ausgelegt wird, entscheidet der jeweilige Netzbetreiber.

Wien: Die Wiener Netze sind eindeutig — Schuko-Stecker sind für Erzeugungsanlagen untersagt. Der Anschluss muss von einem Elektrofachbetrieb mit entsprechender Gewerbeberechtigung hergestellt werden, üblicherweise über eine festverlegte Wieland- oder RST-Einspeisesteckdose.

Übrige Bundesländer: Die Praxis ist unterschiedlich. Manche Netzbetreiber akzeptieren den Schuko-Anschluss, andere verlangen ebenfalls eine Einspeisesteckdose. Klären Sie das vor dem Kauf mit Ihrem Netzbetreiber ab.

Unsere Sets werden mit einem fertig konfektionierten AC-Kabel geliefert. Ob Sie damit direkt in die vorhandene Steckdose gehen dürfen oder eine Einspeisesteckdose setzen lassen müssen, hängt an Ihrem Netzbetreiber. Die Kosten für eine Einspeisesteckdose liegen typischerweise im niedrigen dreistelligen Bereich.

So läuft die Meldung ab

  1. Netzbetreiber ermitteln. Das ist nicht Ihr Stromlieferant, sondern das Unternehmen, dem das Netz an Ihrer Adresse gehört. Sie finden den Namen auf Ihrer Stromrechnung.
  2. Zählpunktnummer heraussuchen. Ebenfalls auf der Stromrechnung, beginnt mit AT und hat 33 Stellen.
  3. Formular ausfüllen. Die meisten Netzbetreiber haben ein Online-Formular für Kleinsterzeugungsanlagen. Abgefragt werden Anlagenstandort, Zählpunkt, Wechselrichtertyp, Ausgangsleistung und Modulleistung. Die Typbezeichnung finden Sie oben im Abschnitt Zertifikate.
  4. Bestätigung abwarten. Rechnen Sie mit rund zwei Wochen. Bei den Wiener Netzen dürfen Sie 14 Tage nach der Meldung in Betrieb gehen; andere Netzbetreiber verlangen eine schriftliche Bestätigung vor der Inbetriebnahme.
  5. Zähler. Der Netzbetreiber prüft, ob Ihr Zähler geeignet ist. Ein alter Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre wird kostenlos gegen einen Zweirichtungszähler getauscht.

Wird der eingespeiste Strom vergütet?

Nein. Für Kleinsterzeugungsanlagen bis 800 W wird kein Energieabnahmevertrag abgeschlossen. Diese Anlagen sind zur Deckung des Eigenverbrauchs gedacht; Überschuss geht unvergütet ins Netz. Genau deshalb lohnt sich ein Speicher: Er verschiebt den Ertrag vom Mittag in den Abend, statt ihn zu verschenken.

Wenn Sie einen Speicher kaufen: einmal laden nicht vergessen

Der Hersteller knüpft die Garantie auf die Batteriezellen an eine einfache Bedingung: Der Speicher muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einmal vollständig geladen werden — empfohlen sind sieben Tage — und danach mindestens alle drei Monate. Wenn sich die Anmeldung beim Netzbetreiber hinzieht und das Gerät im Karton bleibt, denken Sie bitte trotzdem an diese erste Ladung.

Was wir nicht für Sie klären können

Ob Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer eine Zustimmung für die Montage an Geländer oder Fassade brauchen, richtet sich nach Miet- oder Wohnungseigentumsrecht und nach der Hausordnung — nicht nach dem Energierecht. Fragen Sie im Zweifel bei Vermieter oder Hausverwaltung nach, bevor Sie bestellen.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Sie gibt den Stand zum oben genannten Datum wieder. Verbindlich sind die Vorgaben Ihres Netzbetreibers.

Fragen?

Wenn Sie unsicher sind, welches Set zu Ihrem Anschluss passt, schreiben Sie uns. Wir schauen uns Ihre Situation gemeinsam an, bevor Sie bestellen.